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Ferienwohnung vermieten - Umsatz steigern

Ob Sie erst mit dem Vermieten beginnen oder bereits erfahren sind, NORD-APART bietet alles was Sie brauchen, um Ihre Auslastung und Buchungen zu steigern.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der „NORD-APART Verwaltungsgesellschaft mbH“<

 

Sollte Ihr Reisezeitraum von einem Beherbergungsverbot betroffen sein und der Gastgeber darf Sie nicht
beherbergen, haben Sie die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung oder der kostenfreien Stornierung.
Ihr bereits gezahlter Mietpreis wird in voller Höhe erstattet. (bei Stornierung aufgrund von Beherbergungsverbot)

§1 Allgemeine Bestimmungen

Die „NORD-APART Verwaltungsgesellschaft mbH“, nachfolgend „NAP“ genannt, wird ausschließlich als Vermittler
für die Vermieter/Wohnungsgeber, nachfolgend Vermieter genannt, von ortsansässigen
Unterkünften/Wohneinheiten tätig.
Die NAP handelt im Auftrag des jeweiligen Vermieters. Vertragliche Beziehungen entstehen ausschließlich direkt
zwischen dem Vermieter und dem Gast.
Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen entsteht kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.

§2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Mit der Buchung die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem
Vermieter, der durch die NAP vertreten ist, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Gast
bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung
sind unverzüglich zu erklären.

§3 Option

Eine unverbindliche Reservierung (Option), die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit
entsprechender Vereinbarung mit der NAP möglich. Ist eine Option vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt der NAP Mitteilung zu machen, falls die Option zur verbindlichen Buchung werden soll. Erfolgt dies nicht,
verfällt die Option ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die NAP. Erfolgt die Mitteilung, so gilt §2
entsprechend.

§4 Leistungsinhalt und Preise

Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem Angebot (Beschreibung). Die Darstellung der Unterkünfte/Wohneinheiten
beruht auf den Angaben des Vermieters. Die NAP übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit
der Angaben. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten und Endreinigung ein,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Als zusätzlich zu bezahlende Entgelte kommen z.B. der ortsübliche Kurbeitrag,
verbrauchsabhängige Kosten sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

§5 Bezahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der gesamte Übernachtungspreis für den Vermieter und Gast bindend. Die
Stornierungsbedingungen sind §6 zu entnehmen.
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 35 % direkt an die NAP zu entrichten. Der verbleibende Betrag, 65 % des
Gesamtreisereises, ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt an die NAP zu entrichten. Sollten zwischen Buchung
und Reiseantritt weniger als 28 Tage liegen, ist der Gesamtreisepreis sofort und in voller Höhe an die NAP zu
entrichten.
Erfolgt die vereinbarte Zahlung/Anzahlung nicht innerhalb der ausgemachten Fristen, ist die NAP nach erfolgloser
Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß §6 zu verlangen. In diesem Fall
besteht kein Anspruch seitens des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung.

§6 Rücktritt

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen!
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages,
gleichgültig für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des
Gastes von einer verbindlichen Buchung ist nicht möglich.
Folgende Stornokosten werden von der NAP, als Vertreter des Vermieters, in nachfolgender Höhe erhoben (jeweils
in % des vereinbarten Gesamtbuchungspreises).
Rücktrittskosten:
kostenfreie Stornierung – bis 29 Tage vor Reiseantritt vor Reisebeginn
100 % des Mietpreises – ab 28 Tagen vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen

§7 Haftung

Die NAP haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Ferner haftet die NAP nicht für die Beeinträchtigung der Reise bzw. des Aufenthaltes des
Gastes.

§8 Obliegenheiten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet dem Vermieter Mängel der Beherbergung oder sonstiger vertraglicher Leistungen
unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist an den Vermieter und in Kopie an die
NAP zu richten.
Die Unterkunft darf nur mit denen in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahlen belegt werden. Eine
Überbelegung kann das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessene
Mehrvergütung begründen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so
gering wie möglich zu halten.
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter bzw.
der NAP als Vertreter des Vermieters, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Haustieres gemachten Angaben
gestattet.

§9 Allgemeines (Salvatorische Klausel)

Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.

§10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen ist der Sitz der NAP.

§11 Weitergabe von personenbezogenen Daten

Die NAP und der Vermieter sind berechtigt die Daten des Gastes (die NAP auch die Daten des Vermieters) an das
kooperierende Unternehmen weiterzugeben, dass die Verwaltung (Endreinigungen, Gartenpflege, Ausstellen von
Kurkarten, etc.) übernimmt.

Hierbei werden auch personenbezogene Daten des Gastes übermittelt, die nicht an weitere Dritte weitergegeben
werden.

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